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Bachelor und Master

Was sind Master oder Bacherlor Studiengänge?

In Deutschland wurde der Bologna-Prozess zum Anlass genommen, das Hochschulsystem nicht nur auf international vergleichbare Abschlüsse umzustellen und die (internationale) Mobilität der Studierenden durch die Einführung des ECTS zu erleichtern, sondern zugleich die größte Studienreform der Nachkriegsgeschichte durchzusetzen. Ein Kernelement der deutschen Umsetzung des Bologna-Prozesses bestand darin, dass für die neuen Bachelor- und Masterstudiengänge ein Akkreditierungsverfahren nach US-amerikanischem Vorbild eingeführt wurde. Die Anforderungen an die akkreditierungsfähigen Studiengänge wurden von der KMK festgelegt. Zu den Kernelementen dieser Strukturvorgaben gehören:

Bachelor- und Masterstudiengänge können sowohl an Universitäten als auch an Fachhochschulen eingerichtet werden. Die Regelstudienzeit für Bachelorstudiengänge beträgt 6 bis 8 Semester und für Masterstudiengänge 2 bis 4 Semester. Bei konsekutiven Studiengängen darf die Gesamtregelstudienzeit höchstens 10 Semester betragen. Diese Vorgaben werden in der Regel durch sechssemestrige Bachelor- und viersemestrige Masterstudiengänge umgesetzt. Daraus ergeben sich mindestens 180 ECTS-Leistungspunkte für den Bachelorabschluss und mindestens 300 ECTS-Punkte für den Masterabschluss (einschließlich der im ersten Studiengang erworbenen Punkte). Die Studierbarkeit des Lehrangebots ist in der Akkreditierung zu überprüfen.

In Bachelorstudiengängen werden wissenschaftliche Grundlagen, Methodenkompetenz und berufsfeldbezogene Qualifikationen vermittelt. Masterstudiengänge sind nach den Profiltypen „stärker anwendungsorientiert“ und „stärker forschungsorientiert“ zu differenzieren. Zur Akkreditierung eines Bachelor- oder Masterstudiengangs ist nachzuweisen, dass der Studiengang modularisiert und mit einem Leistungspunktsystem ausgestattet ist. Dabei wurde die Vergabe von Diplomabschlüssen bis auf wenige Ausnahmen abgeschafft.

Während die ersten Akkreditierungsverfahren für Bachelor- und Masterstudiengänge noch relativ lax gehandhabt wurden, um die Umstellung auf die gestuften Studiengänge zu beschleunigen, haben die Akkreditierungsagenturen die Anforderungen an die Studiengänge sukzessive gesteigert und gehen z. T. erheblich über die Anforderungen des Hochschulrahmengesetzes und der Kultusministerkonferenz-Beschlüsse hinaus. Insbesondere haben die Akkreditierungsagenturen die Tendenz entwickelt, die Anforderungen an die Arbeitsbelastung (workload) der Studierenden zu steigern.

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