Ihr Recht im Studium

Der Startschuss für ihre Karriere

Prüfungsanfechtung

Kann ich eine Prüfung anfechten?

Bei Prüfungsanfechtungen vertreten wir überwiegend Studierende und Examenskandidaten bundesweit gegenüber Hochschulen, Universitäten und Prüfungsämtern. Häufige Fallkonstellationen sind hier die einstweilige Zulassung zur Prüfung, die Neubewertung von Prüflingsleistungen oder der Beistand in mündlichen Prüfungsterminen.

Dabei fertigen und begründen wir für Sie Widersprüche und verwaltungsgerichtliche Klagen und führen notfalls auch verwaltungsgerichtliche Eilverfahren durch. Sollte die Prüfung Zugangsvoraussetzung zu einem bestimmten Studium, einem Amt oder einer von der Zahl her beschränkten weiteren Ausbildung sein, werden wir auch in gerichtlichen Eilverfahren für Sie tätig. Bei der vorläufigen Zulassung zu Prüfungen helfen wir Ihnen, damit Sie trotz eines Nichtzulassungsbescheides oder eines Ausschlusses vom Prüfungsverfahren dieses zunächst fortsetzen und abschließen können. Wir handeln hier binnen weniger Stunden, so dass Sie sich auch kurzfristig an uns wenden können.

Im Rahmen der Neubewertung von Prüfungsleistungen bestehen verschiedene Möglichkeiten mit denen ein Prüfungsergebnis oder eine Note angefochten werden können. Zwar haben Prüfer in den meisten Fällen einen sog. Beurteilungsspielraum. jedoch dürfen dessen Grenzen nicht überschritten werden. Auch sachfremde Erwägungen, zum Beispiel zynische Korrekturbemerkungen, können Anfechtungsgründe darstellen, Wir helfen Ihnen dabei, die Aussichten einer Prüfungsanfechtung abzuschätzen. und vertreten Sie in behördlichen sowie gerichtlichen Verfahren. In diesem Rahmen fertigen wir, ggf auch unter Hinzuziehung von unabhängigen Universitätsprofessoren und fachlichen Experten, Gutachten und Gegen-Voten an.

Wir sind für Sie da

Kanzlei München:
Telefon: 089/205 008 5810

Frau Sabine Segmüller steht Ihnen in unserer Münchner Kanzlei zur Verfügung und beantwortet gerne Ihre Fragen.

Kanzlei Frankfurt:
Telefon: 069/505 060 4244

Frau Carolyn Finkenzeller steht Ihnen in unserer Frankfurter Kanzlei zur Verfügung und beantwortet gerne Ihre Fragen.

Kanzlei Hamburg:
Telefon: 040/809 031 9131

Frau Sonja Meyer steht Ihnen in unserer Hamburger Kanzlei zur Verfügung und beantwortet gerne Ihre Fragen.

Kanzlei Berlin:
Telefon: 030/300 149 3810

Frau Tatjana Behrendt steht Ihnen in unserer Berliner Kanzlei zur Verfügung und beantwortet gerne Ihre Fragen.

Sprechzeiten:
Montag - Freitag: 09:00 - 17:00 Uhr

Referenzen & Mitgliedschaften

Unsere Bewertungen sprechen für uns

Proven Expert 2021
Proven Expert 2021
AGT-Testamentsvollstrecker
Wirtschaftswoche-Top-Kanzlei
Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge
Anwalt.de
Mitglied-auf-fachanwalt-de
Initiativpreis-Werterhalt-und-Weitergabe
Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge
Mitglied-im-Anwaltverein

Kompetenzen:

Rechtsberatung

Studienplatzklage

Prüfungsrecht

Ausbildungsförderung

Bundeswehrstudium

Hauptmenü:

Wir über uns

Rechtsberatung

Mandantenbereich

Datenschutz

Impressum