Studienplatzklage Jura & BWL

Wir unterstützen Sie rund um Ihr Jura- und BWL-Studium

Eine Studienplatzklage in Betriebswirtschaft oder Rechtswissenschaften kann selbstverständlich auch neben den bereits beschriebenen zulassungsbeschränkten Studiengängen an Universitäten und (Fach-)Hochschulen durchgeführt werden.

Dass man auch hier das gewünschte Studium einklagen kann, ist weitgehend unbekannt. Daher gibt es in den gerichtlichen Verfahren vielerorts nur wenige Antragsteller. Die Erfolgsaussichten sind hier außerordentlich gut. Oft bieten die Hochschulen eine Zulassung durch Vergleich an. Die Hochschulen sind in Bachelorstudiengängen bis auf wenige Ausnahmen nicht anwaltlich vertreten, so dass die Kosten deutlich geringer sind als in medizinischen Studiengängen. Zur Einschätzung der jeweiligen Erfolgsaussichten fragen Sie bitte bei uns nach.

Wir haben in den vergangenen Jahren viele Mandanten, die einen naturwissenschaftlichen, pädagogischen, wirtschaftlichen, technischen, sozial- oder sprachwissenschaftlichen Studiengang gewählt haben, mit einem Studienplatz in ihrem Wunschstudium versorgen können. Meist konnte auch der Ortswunsch erfüllt werden.

Voraussetzung für die Durchführung der Studienplatzklage sind Hochschulanträge außerhalb der festgesetzten Kapazität, die wir für unsere Mandanten bei den jeweiligen Hochschule stellen. Beachten Sie bitte die frühen Fristen, die in einigen Bundesländern bereits am 15. Juli und am 1. September für ein Wintersemester bzw. am 15. Januar und am 1. März für ein Sommersemester ablaufen. Für Fachhochschulstudiengänge gelten in einigen Bundesländern besondere Fristen.

Weitere Besonderheiten bestehen an einigen Hochschulen, die die außerkapazitäre Bewerbung den Studienbewerbern im regulären Bewerbungsverfahren unterschieben. Dort muss in der Regel gegen den Ablehnungsbescheid der Hochschule Widerspruch oder Klage erhoben werden. Wegen dieser Besonderheiten empfehlen wir Ihnen mit uns bereits zum Zeitpunkt der regulären Bewerbung Kontakt aufzunehmen.

Wir sind für Sie da

Kanzlei München:
Telefon: 089/205 008 5810

Frau Sabine Segmüller steht Ihnen in unserer Münchner Kanzlei zur Verfügung und beantwortet gerne Ihre Fragen.

Kanzlei Frankfurt:
Telefon: 069/505 060 4244

Frau Carolyn Finkenzeller steht Ihnen in unserer Frankfurter Kanzlei zur Verfügung und beantwortet gerne Ihre Fragen.

Kanzlei Hamburg:
Telefon: 040/809 031 9131

Frau Sonja Meyer steht Ihnen in unserer Hamburger Kanzlei zur Verfügung und beantwortet gerne Ihre Fragen.

Kanzlei Berlin:
Telefon: 030/300 149 3810

Frau Tatjana Behrendt steht Ihnen in unserer Berliner Kanzlei zur Verfügung und beantwortet gerne Ihre Fragen.

Sprechzeiten:
Montag - Freitag: 09:00 - 17:00 Uhr

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