Ihr Recht im Studium
Der Startschuss für ihre Karriere
Wir sind Ihre Experten im Hochschulrecht
Willkommen bei Dr Lang & Kollegen
Herzlich willkommen auf den Internetseiten der Kanzlei Dr Lang & Kollegen. Auf dem Gebiet des Hochschulrechts zählen wir bundesweit zu den führenden Anwaltskanzleien, da unsere Rechtsanwälte überwiegend auch heute noch in Forschung und Lehre tätig sind.
Wir unterstützen unsere Mandanten seit über 20 Jahren bei dem Bemühen, einen Studienplatz für ihren Traumberuf zu erhalten. Wir vertreten Sie bundesweit bei Zeugnisanerkennungen und Studienplatzklagen in Studiengängen mit und ohne Numerus Clausus. An welcher Universität, Hoch- oder Fachhochschule auch immer Sie Ihren Wunsch-Studienplatz wahrnehmen möchten – wir vertreten Sie.
Auch wenn Sie glauben, Ihren Traumberuf nicht verwirklichen zu können – sprechen Sie mit uns über Ihre Zukunftswünsche und Vorstellungen. Uns interessiert, was Sie denken und welche Chancen und Risiken junge Leute im Leben sehen, deshalb engagieren wir uns auch beim Jugendpreis Werterhalt & Weitergabe.
Oft gibt es noch Alternativen zum Studium an einer bundesdeutschen Universität, Medizinstudiengänge kann man z.B. auch im Ausland (Österreich, Serbien oder Ungarn) beginnen und auch die Bundeswehr bietet z.B. interessante Alternativen.
Gerne stehen wir Ihnen für ein persönliches Informationsgespräch oder telefonisch zur Verfügung – wir freuen uns auf Sie!

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht
*Technische Universität Tiflis Georgien

Prof. Dr. jur. Frank-Rüdiger Jach
Rechtsanwalt
Studienplatzklagen der einzelnen Studiengänge

Studienplatzklage Humanmedizin
Die Studienplatzvergabe Medizin erfolgt im ersten Fachsemester über Hochschulstart als Stiftung öffentlichen Rechts. Insoweit werden Studienplätze Medizin nunmehr zunächst mittels einer Vorabquote, welche bis zu 20 % betragen kann, vergeben. Die in der Vorabquote benannten Kriterien sind im Hinblick auf die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Eignung ebenso bedenklich wie die Höhe der Vorabquote. Die verbleibenden Studienplätze Humanmedizin werden zu 30 % nach der Abiturbestenquote, zu 10 % anhand einer Eignungsquote sowie zu 60 % nach dem Auswahlverfahren der Hochschulen vergeben.

Studienplatzklage Zahnmedizin
Für das Studium der Zahnmedizin wird im Abitur mittlerweile zum Teil die Durchschnittsnote 1.0 zur Erlangung eines Studienplatzes im regulären Bewerbungsverfahren verlangt. Da viele Bewerber diese Voraussetzung nicht erfüllen, ist die Zahl der Antragsteller, die ihren Studienplatz im Studiengang Zahnmedizin einklagen, im Vergleich zu anderen Studiengängen hoch. Die Chancen auf den Erhalt eines Studienplatzes im Studiengang Zahnmedizin sind ebenso wie im Bereich der Humanmedizin erhöht, soweit eine Studienplatzklage in ein höheres Fachsemester Zahnmedizin erfolgt.

Studienplatzklage Tiermedizin
In Deutschland existieren nur 5 Universitäten mit dem Studiengang Tiermedizin. Folglich sind Studienplätze insoweit sehr begrenzt und Studienplatzklagen im Studiengang Tiermedizin schwieriger durchzuführen als in anderen Studiengängen. Die Anzahl der Studienplatzkläger schwankt im Studiengang Tiermedizin, so dass auch die Erfolgschancen von Semester zu Semester unterschiedlich zu bewerten sind. Außerdem bestehen ähnlich wie bei den Studiengängen Humanmedizin und Zahnmedizin Möglichkeiten eines Quereinstiegs bzw. einer Studienplatzklage in höhere Semester, soweit bestimmte besondere Voraussetzungen erfüllt sind.

Studienplatzklage Pharmazie
Im Bereich der Studienplatzvergabe Pharmazie ist das Vergabesystem an die aktuelle Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts angepasst worden. Die Studienplätze Pharmazie werden im Wesentlichen über die Stiftung Hochschulstart vergeben. Dabei ist eine Vorabquote bis zu 20 % vorgesehen, während die übrigen 30 % der Studienplätze über die Abiturbestenquote, 10 % über die Eignungsquote mit Kriterien wie zum Beispiel einem Eignungstest und einer abgeschlossenen Berufsausbildung sowie 60 % über das Auswahlverfahren der Hochschulen vergeben werden.

Studienplatzklage Psychologie
Für die Studienplatzklage im Studiengang der Psychologie gelten zunächst die allgemeinen Ausführungen zur Studienplatzklage. Im Vergleich zu den Studiengängen Medizin, Zahnmedizin und Tiermedizin bedarf es regelmäßig einer geringeren Anzahl so genannter Studienplatzklagen. Einerseits ist die Zahl der Antragsteller bei Gerichten deutlich geringer als im Rahmen der medizinischen Studiengänge, während andererseits die Studienplatzsituation im Bereich Psychologie etwas entspannter ist. Unsere auf Hochschulrecht spezialisierte Kanzlei klagt für Bewerber bundesweit Studienplätze im Fach Psychologie ein.

Studienplatzklage Jura & BWL
Für die Studienplatzklage in den Bereichen Rechtswissenschaften und Betriebswirtschaftslehre gelten die allgemeinen Ausführungen zur Studienplatzklage. Im Vergleich zu vielen anderen Studiengängen bestehen für eine erfolgreiche Studienplatzklage in den Studiengängen Rechtswissenschaften (Jura) und Betriebswirtschaftslehre (BWL) trotz eines etwaigen Numerus Clausus noch immer sehr gute Chancen Außerdem beschränkt sich unser anwaltliches Tätigwerden nicht nur auf die klassischen Studiengänge Jura und BWL, sondern führen Studienplatzklagen auch in benachbarten Studiengängen wie der Volkswirtschaftslehre durch.
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