Studienplatzklage Psychologie
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Das Studium der Psychologie ist und bleibt für viele Studienbewerber attraktiv. Daran hat auch der Umstieg vom Diplom- zum Bachelor-Studiengang nichts geändert. Die Zahl der Bewerber übersteigt die Zahl der zu vergebenden Studienplätze weiterhin deutlich.
Für viele abgelehnte Bewerber im Fach Psychologie stellt die Studienplatzklage die einzige Möglichkeit dar, vor Ablauf einer in der Regel überlangen Wartezeit zu einem Studienplatz im Wunschstudiengang zu gelangen. Im Unterschied zu den medizinischen Studiengängen ( Zahn – und Humanmedizin) konkurrieren indes weit weniger Antragsteller im Wege der Studienplatzklage um freie außerkapazitäre Studienplätze.
Auf Grund jahrelanger Erfahrung kennen die Anwälte der Kanzlei Dr. Lang & Kollegen die Hochschulen, an denen eine Studienplatzklage im Studiengang Psychologie Erfolg verspricht. Studienplatzkläger, die flexibel bei der Wahl des Studienortes sind und die unserer Klageempfehlung folgen, können auch weiterhin mit einem Studienplatz rechnen.
Wir stellen uns der Herausforderung, unseren Mandanten, die sich ihren Psychologie-Studienplatz einklagen möchten, nur diejenigen Hochschulen für eine Studienplatzklage zu empfehlen, die hierfür aussichtsreich erscheinen.
Unsere Mandanten erhalten von uns ein akribisch erstelltes Ranking zu den Erfolgsaussichten einer Studienplatzklage an den jeweiligen Hochschulen, welches wir jährlich neu erstellen.
In dieses Ranking fließen unsere gesammelten statistischen Erhebungen, Analysen der verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen und etwaige Veränderungen der Zulassungszahlen, unsere jahrelange Erfahrung über die verwaltungsgerichtliche Kontrolldichte und nicht zuletzt ein Schuss Intuition ein.
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