Studienplatzklage Psychologie

Wir unterstützen Sie rund um Ihr PsychologieStudium

Das Studium der Psychologie ist und bleibt für viele Studienbewerber attraktiv. Daran hat auch der Umstieg vom Diplom- zum Bachelor-Studiengang nichts geändert. Die Zahl der Bewerber übersteigt die Zahl der zu vergebenden Studienplätze weiterhin deutlich.

Für viele abgelehnte Bewerber im Fach Psychologie stellt die Studienplatzklage die einzige Möglichkeit dar, vor Ablauf einer in der Regel überlangen Wartezeit zu einem Studienplatz im Wunschstudiengang zu gelangen. Im Unterschied zu den medizinischen Studiengängen ( Zahn – und Humanmedizin) konkurrieren indes weit weniger Antragsteller im Wege der Studienplatzklage um freie außerkapazitäre Studienplätze.

Auf Grund jahrelanger Erfahrung kennen die Anwälte der Kanzlei Dr. Lang & Kollegen die Hochschulen, an denen eine Studienplatzklage im Studiengang Psychologie Erfolg verspricht. Studienplatzkläger, die flexibel bei der Wahl des Studienortes sind und die unserer Klageempfehlung folgen, können auch weiterhin mit einem Studienplatz rechnen.

Wir stellen uns der Herausforderung, unseren Mandanten, die sich ihren Psychologie-Studienplatz einklagen möchten, nur diejenigen Hochschulen für eine Studienplatzklage zu empfehlen, die hierfür aussichtsreich erscheinen.

Unsere Mandanten erhalten von uns ein akribisch erstelltes Ranking zu den Erfolgsaussichten einer Studienplatzklage an den jeweiligen Hochschulen, welches wir jährlich neu erstellen.

In dieses Ranking fließen unsere gesammelten statistischen Erhebungen, Analysen der verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen und etwaige Veränderungen der Zulassungszahlen, unsere jahrelange Erfahrung über die verwaltungsgerichtliche Kontrolldichte und nicht zuletzt ein Schuss Intuition ein.

Wir sind für Sie da

Kanzlei München:
Telefon: 089/205 008 5810

Frau Sabine Segmüller steht Ihnen in unserer Münchner Kanzlei zur Verfügung und beantwortet gerne Ihre Fragen.

Kanzlei Frankfurt:
Telefon: 069/505 060 4244

Frau Carolyn Finkenzeller steht Ihnen in unserer Frankfurter Kanzlei zur Verfügung und beantwortet gerne Ihre Fragen.

Kanzlei Hamburg:
Telefon: 040/809 031 9131

Frau Sonja Meyer steht Ihnen in unserer Hamburger Kanzlei zur Verfügung und beantwortet gerne Ihre Fragen.

Kanzlei Berlin:
Telefon: 030/300 149 3810

Frau Tatjana Behrendt steht Ihnen in unserer Berliner Kanzlei zur Verfügung und beantwortet gerne Ihre Fragen.

Sprechzeiten:
Montag - Freitag: 09:00 - 17:00 Uhr

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