Studienplatzklage Pharmazie
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Die Berufsaussichten für Absolventen der Pharmazie sind nach wie vor hervorragend. Dafür sorgt nicht zuletzt die relativ geringe Zahl von Studienplätzen. 22 Hochschulen in Deutschland bieten derzeit die beliebte Ausbildung im Studienfach Pharmazie an. Den Inhalt des klassischen Studiums mit Abschluss Staatsexamen regelt bundeseinheitlich die Approbationsordnung für Apotheker.
Dem knappen Kontingent an Studienplätzen steht eine langsam aber stetig wachsende Zahl von Bewerbern gegenüber. Trotz verhältnismäßig moderater Auswahlgrenzen muss die Stiftung für Hochschulzulassung (Hochschulstart) immer mehr Studierwilligen eine Absage erteilen. Für die leer ausgegangenen Bewerber bietet sich über die Studienplatzklage die Chance, das Wunschstudium dennoch aufnehmen zu können.
Unsere Erfahrung zeigt, dass die Erfolgsaussichten einer Studienplatzklage im Fach Pharmazie für diejenigen, die nicht ortsgebunden sind und unserer Klageempfehlung folgen, gut sind. Anders als in medizinischen Studiengängen treffen in den gerichtlichen Verfahren um einen außerkapazitären Studienplatz der Pharmazie deutlich weniger Antragsteller aufeinander.
Voraussetzung für die Durchführung einer Studienplatzklage sind Hochschulanträge außerhalb der festgesetzten Kapazität, die wir für unsere Mandanten bei der jeweiligen Hochschule stellen. Beachten Sie bitte die frühen Fristen, die in einigen Bundesländern bereits am 15. Juli und 1. September für ein Wintersemester bzw. am 15. Januar und 1. März für ein Sommersemester ablaufen.
In einem speziellen Ranking fließen unsere gesammelten statistischen Erhebungen, Analysen der verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen und etwaige Veränderungen der Zulassungszahlen, unsere jahrelange Erfahrung über die verwaltungsgerichtliche Kontrolldichte und nicht zuletzt ein Schuss Intuition ein.
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