Studienplatzklage Tiermedizin

Wir unterstützen Sie rund um Ihr Tiermedizinstudium

Das Studium der Tiermedizin ist in Deutschland an fünf Hochschulen möglich: der Freien Universität Berlin, der Tierärztlichen Hochschule Hannover, der Justus-Liebig-Universität Gießen, der Universität Leipzig und der Ludwig-Maximilians-Universität München. Alle Hochschulen nehmen Studierende im Jahresbetrieb auf. Studienplatzklagen in das 1., 3., 5. und 7. Fachsemester sind deshalb nur zu einem Wintersemester, Studienplatzklagen in das 2.,4. und 6. Fachsemester nur zu einem Sommersemester möglich.

Eine Voraussetzung für die Durchführung einer Studienplatzklage im Studiengang Tiermedizin ist die Versendung jeweiliger Hochschulanträge auf Studienplätze außerhalb der festgesetzten Kapazitäten. Wir übernehmen die formgerechte Antragstellung für unsere Mandanten. Zwar gibt es derzeit keine Fristen für diese Sonderbewerbungen. Die Rechtslage kann sich jedoch jederzeit ändern. Deshalb sollte, wer seinen Tiermedizin-Studienplatz einklagen möchte, vorsorglich vor dem 15. Januar 2021 für das Sommersemester 2021 bzw. vor dem 15. Juli 2021 für das Wintersemester 2021/22 mit uns Kontakt aufnehmen.

Bezüglich des Wechsels von einer ausländischen Hochschule oder aus einem verwandten Studiengang in der Bundesrepublik Deutschland an eine der 5 tiermedizinischen Fakultäten sind folgende Besonderheiten zu beachten:
Voraussetzung für die Immatrikulation an einer deutschen Hochschule im höheren Fachsemester ist ein Anrechnungsbescheid. Die Anrechnung von Studienleistungen muss vom Studienbewerber selbst beantragt werden. Für die Ausstellung von Anrechnungsbescheiden ist die jeweilige tiermedizinische Fakultät zuständig.

Bei der Stellung von Anrechnungsanträgen ist Folgendes zu berücksichtigen. Zum Teil benennen die Hochschulen auch Fristen für die Beantragung von Anrechnungsbescheiden.

Soweit der Anrechnungsbescheid nicht antragsgemäß erlassen wird, nehmen Sie bitte unverzüglich Kontakt mit uns auf, damit wir fristgerecht Rechtsmittel einlegen können.

Voraussetzung für die Immatrikulation an einer deutschen Hochschule im höheren Fachsemester ist ein Anrechnungsbescheid. Die Anrechnung von Studienleistungen muss vom Studienbewerber selbst beantragt werden. Für die Ausstellung von Anrechnungsbescheiden ist die jeweilige tiermedizinische Fakultät zuständig.

Wir sind für Sie da

Kanzlei München:
Telefon: 089/205 008 5810

Frau Sabine Segmüller steht Ihnen in unserer Münchner Kanzlei zur Verfügung und beantwortet gerne Ihre Fragen.

Kanzlei Frankfurt:
Telefon: 069/505 060 4244

Frau Carolyn Finkenzeller steht Ihnen in unserer Frankfurter Kanzlei zur Verfügung und beantwortet gerne Ihre Fragen.

Kanzlei Hamburg:
Telefon: 040/809 031 9131

Frau Sonja Meyer steht Ihnen in unserer Hamburger Kanzlei zur Verfügung und beantwortet gerne Ihre Fragen.

Kanzlei Berlin:
Telefon: 030/300 149 3810

Frau Tatjana Behrendt steht Ihnen in unserer Berliner Kanzlei zur Verfügung und beantwortet gerne Ihre Fragen.

Sprechzeiten:
Montag - Freitag: 09:00 - 17:00 Uhr

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