Dienstrecht und Disziplinarrecht für Hochschullehrende
Disziplinarverfahren, Dienstpflichten & Wissenschaftsrecht
Das Spannungsfeld zwischen Wissenschaftsfreiheit und Beamtenrecht
Das Dienstrecht für Hochschullehrende in Deutschland nimmt eine rechtliche Sonderstellung ein. Zwar gelten für verbeamtete Professoren (W2/W3), Juniorprofessoren und akademische Räte die allgemeinen Grundsätze des Bundes- und Landesbeamtenrechts, diese müssen jedoch stets im Lichte der grundgesetzlich garantierten Wissenschaftsfreiheit (Art. 5 Abs. 3 GG) ausgelegt werden.
Kommt es zu Konflikten mit der Hochschulleitung, zu Vorwürfen aus dem Kollegenkreis oder zu Beschwerden von Studierenden, greifen die Hochschulen oftmals schnell zu disziplinarrechtlichen Mitteln. Ein Disziplinarverfahren an der Universität ist ein formal streng geregelter Prozess nach den jeweiligen Landesdisziplinargesetzen. Hier ist frühzeitige, hochspezialisierte anwaltliche Intervention zwingend erforderlich, um eine Eskalation in die Hochschulöffentlichkeit zu verhindern und Ihre Rechte als Beamtin oder Beamter effektiv zu wahren.
Typische Fallkonstellationen im Hochschuldienstrecht
Die Gründe für behördliche Ermittlungen im akademischen Raum sind vielschichtig. Wir begleiten Sie strategisch und rechtssicher durch alle kritischen Konstellationen des universitären Alltags.
Vorwürfe wissenschaftlichen Fehlverhaltens (Gute Wissenschaftliche Praxis)
Der Vorwurf unsauberen Arbeitens ist einer der schwerwiegendsten Einschnitte in die akademische Laufbahn. Ob es sich um angebliche Plagiate in Publikationen, die Manipulation von Forschungsdaten oder Verstöße gegen die Leitlinien der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) zur Guten Wissenschaftlichen Praxis (GWP) handelt: Derartige Vorwürfe ziehen oft parallele Ermittlungen von universitären Ombudspersonen, Untersuchungskommissionen und der Disziplinarbehörde nach sich. Wir schützen Ihre Verfahrensrechte und sorgen für eine objektive rechtliche Aufarbeitung.
Konflikte im Nebentätigkeitsrecht und bei der Drittmittelverwaltung
Das Nebentätigkeitsrecht für Professoren ist durch die jeweiligen Landeshochschulgesetze (LHG) und Nebentätigkeitsverordnungen strikt reglementiert. Unangemeldete Gutachtertätigkeiten, die Überschreitung von Verdienstgrenzen oder die privatärztliche Liquidation in der Hochschulmedizin führen häufig zu disziplinarischen Vorermittlungen. Ebenso birgt die Einwerbung und Verwaltung von Drittmitteln erhebliche Risiken hinsichtlich Compliance-Verstößen oder des Verdachts der Vorteilsnahme.
Dienstpflichtverletzungen in Forschung, Lehre und Verwaltung
Oftmals entzünden sich dienstrechtliche Konflikte an der akademischen Basis: Vorwürfe der unzureichenden Erfüllung des Lehrdeputats, Differenzen bei der Betreuung von Abschlussarbeiten, Beschwerden wegen angeblicher Benachteiligung von Studierenden (AGG-Beschwerden) oder Auseinandersetzungen mit wissenschaftlichen Mitarbeitenden. Als spezialisierter Anwalt für Hochschuldienstrecht objektivieren wir diese häufig emotional aufgeladenen Sachverhalte und wehren unberechtigte Rügen oder dienstliche Anweisungen ab.
Abwehr formeller Disziplinarmaßnahmen an Universitäten
Wird ein formelles Disziplinarverfahren gegen einen Professor oder Dozenten eingeleitet, drohen massive Konsequenzen: von der Geldbuße über Gehaltskürzungen bis hin zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis. Wir übernehmen Ihre Verteidigung gegenüber dem Dienstherrn (Rektorat, Kanzler oder Ministerium) und vertreten Sie, falls notwendig, konsequent vor den Disziplinarkammern der Verwaltungsgerichte.
Rechtliche Begleitung auf dem Weg zur Habilitation
Die Habilitation ist der klassische, aber auch anfälligste Weg zur Lehrbefähigung in Deutschland. Unklare Bewertungskriterien oder persönliche Spannungen in Fakultäten gefährden oft jahrelange Vorbereitung.
Konflikte mit dem Habilitationsausschuss lösen
Wird die Eröffnung des Habilitationsverfahrens abgelehnt oder die Habilitationsschrift negativ bewertet, prüfen wir die verwaltungsrechtliche Begründung. Oft liegen Verfahrensfehler, Befangenheit von Gutachtern oder Verstöße gegen die eigene Habilitationsordnung der Fakultät vor.
Schutz Ihrer akademischen Freiheit und Laufbahn
Als ehemaliger Hochschulehrer mit eigener Erfahrung in Berufungskommissionen und zugleich versierter Rechtsanwalt für solche Verfahren schützt Prof. Dr. Jach Ihre Rechte auf ein faires, transparentes und rein wissenschaftlich geleitetes Verfahren, notfalls durch durch die Inanspruchnahme gerichtlichen Rechtsschutzes vor dem Verwaltungsgericht.
Ihr rechtlicher Beistand auf Augenhöhe
Unser anwaltliches Leistungsspektrum für Lehrende
Wir bieten Ihnen eine umfassende und strategische Rechtsberatung in allen Phasen eines dienstrechtlichen Konflikts:
Präventive Beratung:
Rechtssichere Planung von Nebentätigkeiten, Institutsgründungen oder Drittmittelprojekten.
Begleitung in Vorermittlungen:
Strategische Ausrichtung noch bevor ein offizielles Disziplinarverfahren eröffnet wird.
Vertretung in GWP-Verfahren:
Beistand vor Untersuchungskommissionen bei Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens.
Disziplinarverteidigung:
Engagierte Vertretung gegenüber Hochschulleitungen, Ministerien und vor den Verwaltungsgerichten.
Statusrechtliche Begleitung:
Durchsetzung von Entfristungen, Konkurrentenklagen im Berufungsverfahren (W2/W3) und Überprüfungen von dienstlichen Beurteilungen.

Unsere Vorteile auf einen Blick
Der Ablauf unserer Beratung
Streng vertrauliche Kontaktaufnahme
Ihr Anliegen ist bei uns von der ersten Sekunde an absolut geschützt. Wir empfehlen, für den Schriftverkehr mit uns nicht Ihre dienstliche Hochschul-E-Mail-Adresse zu nutzen.
Akteneinsicht & Sachverhaltsanalyse:
Bevor Sie sich gegenüber dem Dienstherrn äußern, fordern wir vollumfängliche Akteneinsicht an. Nur so lässt sich ermitteln, welcher Kenntnisstand bei der Hochschule tatsächlich vorliegt.
Strategieentwicklung
Gemeinsam mit Ihnen definieren wir das Ziel. Ist eine leise, außergerichtliche Einigung möglich und sinnvoll? Oder erfordert die Sachlage eine harte, streitige Verteidigung Ihrer Rechte?
Konsequente Vertretung:
Wir übernehmen ab sofort die gesamte Kommunikation mit den Dekanaten, dem Rektorat, der Justiziariaten oder den Aufsichtsbehörden.
Ihr Spezialist für Dienstrecht & Disziplinarrecht

Prof. Dr. jur. Frank-Rüdiger Jach
Rechtsanwalt
Ihr Spezialist für Dienstrecht & Disziplinarrecht
- 20 Jahre Berufserfahrung
- Rechtsanwalt
Haben Sie noch Fragen zum Dienstrecht & Disziplinarrecht?
Schreiben Sie uns…
Häufige Fragen zum Disziplinarverfahren an deutschen Hochschulen
Muss ich einer Vorladung zu einem „Dienstgespräch“ durch das Rektorat sofort Folge leisten?
Einer Anordnung zum Dienstgespräch müssen Sie grundsätzlich nachkommen. Allerdings sind Sie nicht verpflichtet, sich ad hoc zu Vorwürfen zu äußern, die disziplinarische Relevanz haben könnten. Machen Sie in solchen Fällen von Ihrem Schweigerecht Gebrauch und konsultieren Sie zwingend vorher einen spezialisierten Rechtsanwalt für Disziplinarrecht.
Darf die Hochschule ohne mein Wissen ermitteln?
Vorermittlungen dürfen zur Klärung eines Verdachts durchgeführt werden. Sobald sich jedoch der Verdacht eines Dienstvergehens erhärtet und ein formelles Disziplinarverfahren eingeleitet wird, müssen Sie zwingend darüber belehrt und angehört werden. Wir prüfen für Sie, ob die Behörde Verfahrensfehler begangen hat.
Wie stellen Sie die Vertraulichkeit des Mandats sicher?
Diskretion ist in unserem Haus oberstes Gebot. Ein offenes Bekanntwerden von Ermittlungen ist in der Wissenschaft oft schädlicher als die juristische Sanktion selbst. Wir kommunizieren auf gesicherten Wegen mit Ihnen und arbeiten in unseren Schriftsätzen strikt darauf hin, Reputationsschäden von Ihnen fernzuhalten.
Sichern Sie Ihre akademische Position und persönliche Reputation
Lassen Sie dienstrechtliche Vorwürfe nicht unbeantwortet im Raum stehen. Je früher ein spezialisierter Rechtsbeistand die Sachleitung übernimmt, desto höher sind die Chancen auf eine geräuschlose Einstellung des Verfahrens.
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