Ihr Recht im Studium
Der Startschuss für ihre Karriere
Teilstudienplätze
Kann ich vorübergehend studieren?
Gerade in den medizinischen Studiengängen Humanmedizin, Zahnmedizin und Tiermedizin ist es nicht mehr selbstverständlich, nach erfolgreich absolviertem erstem Abschnitt der ärztlichen Prüfung (Physikum) das Studium im klinischen Studienabschnitt fortsetzen zu können. Dies gilt insbesondere, wenn zunächst nur eine Zulassung für den ersten Studienabschnitt erfolgt war (sog. Teilstudienplatz) oder die Physikumsprüfungen im Ausland, beispielsweise Ungarn, abgelegt worden waren und nun das Studium in Deutschland beendet werden soll.
Auch in höheren Fachsemestern ist es möglich, eine „Studienplatzklage“ in Form eines gerichtlichen Eilverfahrens auf außerkapazitäre Zulassung in einem höheren Fachsemester durchzuführen. Voraussetzung ist allerdings, dass die bisherigen Studienleistungen als gleichwertig anerkannt werden und unter diesem Aspekt ein Einstieg im ersten oder höheren klinischen Semester möglich ist. Zuständig für die Anerkennung ist das jeweilige Prüfungsamt bzw. die gewünschte Universität. Noten und Wartezeit sind dabei in der Regel ohne Bedeutung.
In den medizinischen Studiengängen ist aufgrund der großen Anzahl der Bewerber, die derzeit jährlich zunimmt, dringend zu raten, mehrere Hochschulen parallel zu verklagen, um die Erfolgswahrscheinlichkeiten zu erhöhen. Zu beachten sind auch die teilweise strengen Fristen, um einzelne Universitäten nicht von vorneherein für ein Gerichtsverfahren ausschließen zu müssen.
Es empfiehlt sich daher, frühzeitig anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen und so möglichst viele Chancen offen zu halten.
Als eine auf das Hochschulrecht spezialisierte Kanzlei beraten wir Sie gerne zu sämtlichen Fragen im Zusammenhang mit Teilstudienplätzen.
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