Ihr Recht im Studium
Der Startschuss für ihre Karriere
Zulassungsbeschränkte Studiengänge
Scheitere ich am Numerus Clausus?
In zulassungsbeschränkten Studiengängen wie Humanmedizin, Zahnmedizin und Tiermedizin stehen bundesweit immer noch zu wenig Kapazitäten zur Verfügung. Und dies, obwohl jeder deutsche Staatsbürger das vom Grundgesetz geschützte Recht hat, den Beruf seiner Wahl zu ergreifen und damit auch, das Fach seiner Wahl zu studieren. Für die Begrenzung der Anzahl der Studienplätze (sog. Numerus clausus) müssen triftige Gründe vorliegen, was aber häufig nicht der Fall ist.
Viele Bewerber müssen deshalb trotz guter Schulabschlüsse jahrelang auf einen Medizinstudienplatz warten oder gänzlich auf ihren Traumberuf verzichten. Sinnvoll kann in dieser Situation eine so genannte „Studienplatzklage“ sein, die wir für unsere Mandanten im verwaltungsgerichtlichen Eilverfahren führen. Dabei wird überprüft, ob die verklagte Hochschule/Universität sämtliche ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten genutzt hat, so viele Studenten wie möglich in den medizinischen Studiengängen zuzulassen. Ist dies nicht der Fall, ordnet das Verwaltungsgericht die Zulassung an.
In den medizinischen Studiengängen ist aufgrund der großen Anzahl der Bewerber, die derzeit jährlich zunimmt, dringend zu raten, mehrere Hochschulen/Universität parallel zu verklagen, um die Erfolgswahrscheinlichkeiten zu erhöhen. Zu beachten sind auch die teilweise strengen Fristen, um einzelne Universitäten nicht von vorneherein für ein Gerichtsverfahren ausschließen zu müssen.
Es empfiehlt sich daher, frühzeitig anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen und so möglichst viele Chancen offen zu halten.
Als eine auf das Hochschulrecht spezialisierte Kanzlei beraten wir Sie gerne zu sämtlichen Fragen zum Thema „medizinische Studiengänge“.
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