Ihr Recht im Studium
Der Startschuss für ihre Karriere
BAföG
Wer bekommt BAföG?
Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (kurz: BAföG) regelt die staatliche Unterstützung für die Ausbildung von Schülern und Studenten. Mit dem Kürzel BAföG wird umgangssprachlich auch die Förderung bezeichnet, die sich aus dem Gesetz ergibt. Das sog. Meister-BAföG, mit dem die berufliche Aufstiegsfortbildung von Handwerkern und anderen Fachkräften finanziell gefördert wird, ist nicht im Bundesausbildungsförderungsgesetz, sondern im Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) geregelt.
Nach dem BAföG kann der Besuch von allgemeinbildenden Schulen ab Klasse 10, von Fachschulen und Berufsfachschulen, von Schulen des Zweiten Bildungsweges, von Akademien und Hochschulen gefördert werden. Für die Förderung von Schülern bestehen dabei allerdings erhebliche Einschränkungen. Ausbildungen im dualen System können nicht nach dem BAföG gefördert werden; insoweit kommt aber Berufsausbildungsbeihilfe in Betracht. Mit der zunehmenden Umstellung von Studiengängen auf die Bachelor-Master- Struktur ergeben sich insoweit Probleme, weil der Bachelor-Abschluss grundsätzlich als erster berufsqualifizierender Abschluss angelegt ist, ein anschließender Master-Studiengang folglich bereits als Zweitausbildung zu gelten hat, und nur dann gefördert werden kann, wenn er auf einen Bachelor-Studiengang „aufbaut“. Gefördert werden außer Ausbildungen im Inland seit dem 1. Januar 2008 auch das vollständig im Ausland verbrachte Studium an einer Hochschule in der EU oder der Schweiz.
Des Weiteren ist eine Förderung für Schüler möglich, die ein Jahr im Ausland verbringen wollen.
Der Europäische Gerichtshof entschied, dass die vormals angewandte Regelung, wonach nur dann eine Ausbildung im Ausland gefördert wurde, wenn sie die Fortsetzung einer mindestens ein Jahr lang in Deutschland begonnenen Ausbildung darstellte, gegen den Grundsatz der Freizügigkeit verstieß. Im Januar 2010 entschied das Verwaltungsgericht Münster, dass auch Personen, die dauerhaft in einem anderen EU-Land leben und dort studieren, grundsätzlich eine BAföG-Förderung erhalten dürfen.
Wir sind für Sie da
Kanzlei München:
Telefon: 089/205 008 5810
Frau Sabine Segmüller steht Ihnen in unserer Münchner Kanzlei zur Verfügung und beantwortet gerne Ihre Fragen.
Kanzlei Frankfurt:
Telefon: 069/505 060 4244
Frau Carolyn Finkenzeller steht Ihnen in unserer Frankfurter Kanzlei zur Verfügung und beantwortet gerne Ihre Fragen.
Kanzlei Hamburg:
Telefon: 040/809 031 9131
Frau Sonja Meyer steht Ihnen in unserer Hamburger Kanzlei zur Verfügung und beantwortet gerne Ihre Fragen.
Kanzlei Berlin:
Telefon: 030/300 149 3810
Frau Tatjana Behrendt steht Ihnen in unserer Berliner Kanzlei zur Verfügung und beantwortet gerne Ihre Fragen.
Sprechzeiten:
Montag - Freitag: 09:00 - 17:00 Uhr
Maximilianstraße 2
80539 München
Tel.: +49 (0)89 / 20 500 858 10
Fax: +49 (0)89 / 20 500 815 0
info@anwaltskanzlei-muenchen.de
Taunustor 1
60310 Frankfurt
Tel.: +49 (0)69 / 50 506 042 44
Fax: +49 (0)69 / 50 506 041 50
info@anwaltskanzlei-frankfurt.eu
Alter Wall 32
20457 Hamburg
Tel.: +49 (0)40 / 80 903 191 31
Fax: +49 (0)40 / 80 903 191 50
info@anwaltskanzlei-hamburg.eu
Pariser Platz 6a
10117 Berlin
Tel.: +49 (0)30 / 30 014 938 10
Fax: +49 (0)30 / 30 014 930 30
info@anwaltskanzlei-berlin.eu