Ihr Recht im Studium
Der Startschuss für ihre Karriere
Prüfungsanfechtung
Kann ich eine Prüfung anfechten?
Bei Prüfungsanfechtungen vertreten wir überwiegend Studierende und Examenskandidaten bundesweit gegenüber Hochschulen, Universitäten und Prüfungsämtern. Häufige Fallkonstellationen sind hier die einstweilige Zulassung zur Prüfung, die Neubewertung von Prüflingsleistungen oder der Beistand in mündlichen Prüfungsterminen.
Dabei fertigen und begründen wir für Sie Widersprüche und verwaltungsgerichtliche Klagen und führen notfalls auch verwaltungsgerichtliche Eilverfahren durch. Sollte die Prüfung Zugangsvoraussetzung zu einem bestimmten Studium, einem Amt oder einer von der Zahl her beschränkten weiteren Ausbildung sein, werden wir auch in gerichtlichen Eilverfahren für Sie tätig. Bei der vorläufigen Zulassung zu Prüfungen helfen wir Ihnen, damit Sie trotz eines Nichtzulassungsbescheides oder eines Ausschlusses vom Prüfungsverfahren dieses zunächst fortsetzen und abschließen können. Wir handeln hier binnen weniger Stunden, so dass Sie sich auch kurzfristig an uns wenden können.
Im Rahmen der Neubewertung von Prüfungsleistungen bestehen verschiedene Möglichkeiten mit denen ein Prüfungsergebnis oder eine Note angefochten werden können. Zwar haben Prüfer in den meisten Fällen einen sog. Beurteilungsspielraum. jedoch dürfen dessen Grenzen nicht überschritten werden. Auch sachfremde Erwägungen, zum Beispiel zynische Korrekturbemerkungen, können Anfechtungsgründe darstellen, Wir helfen Ihnen dabei, die Aussichten einer Prüfungsanfechtung abzuschätzen. und vertreten Sie in behördlichen sowie gerichtlichen Verfahren. In diesem Rahmen fertigen wir, ggf auch unter Hinzuziehung von unabhängigen Universitätsprofessoren und fachlichen Experten, Gutachten und Gegen-Voten an.
Wir sind für Sie da
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Telefon: 089/205 008 5810
Frau Sabine Segmüller steht Ihnen in unserer Münchner Kanzlei zur Verfügung und beantwortet gerne Ihre Fragen.
Kanzlei Frankfurt:
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Frau Carolyn Finkenzeller steht Ihnen in unserer Frankfurter Kanzlei zur Verfügung und beantwortet gerne Ihre Fragen.
Kanzlei Hamburg:
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Frau Sonja Meyer steht Ihnen in unserer Hamburger Kanzlei zur Verfügung und beantwortet gerne Ihre Fragen.
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Frau Tatjana Behrendt steht Ihnen in unserer Berliner Kanzlei zur Verfügung und beantwortet gerne Ihre Fragen.
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