Ihr Recht im Studium

Der Startschuss für ihre Karriere

Staatsexamina und Diplom

Staatsexamen oder Diplom nicht bestanden?

Eine nicht bestandene Prüfling bedeutet nicht automatisch, dass das Studium gescheitert ist, selbst wenn es sich um ein Staatsexamen oder die Diplomprüfung handelt. Auch das letztmalige Nichtbestehen muss nicht zur Folge haben, dass die Karriere endet, bevor sie richtig begonnen hat. In vielen Fällen lassen sich Prüfungen, die als nicht bestanden oder mit einer nicht zutreffenden Note bewertet worden sind, gegenüber Hochschulen und Prüfungsämtern nämlich erfolgreich anfechten.

Gerade bei Studienabschlussprüfungen können Betroffene auch erhebliche Schadensersatzforderungen geltend machen, wenn Fehler der Prüfungsbehörden zu zeitlichen Verzögerungen des Einstiegs ins Berufsleben und den damit verbundenen erwarteten Verdiensten führen.

In jedem Fall ist es zu empfehlen, sich im Prüfungsrecht möglichst früh anwaltlich beraten zu lassen. Vor allem, wenn das Prüfungsergebnis bereits bekannt gegeben wurde, kann ein Verweis auf Fehler im Prüfungsverfahren nur noch selten Berücksichtigung finden, da die Gerichte hier sonst einen Verstoß gegen die Chancengleichheit sehen. Besonders streng sind Hochschulen und Gerichte in diesem Zusammenhang in den Fällen krankheitsbedingter Prüfungsunfähigkeit. Daher ist es dringend anzuraten, schnell zu handeln.

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